top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG mit Verbrauchern und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).

 

(2) Ist der Vertragspartner der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen haben die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen Gültigkeit, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 

 

(3) Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG erkennt abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden nicht an und widerspricht hiermit etwaigen Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos an den Kunden ausführt.

 

§ 2 Angebote

 

(1) Alle Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 

 

(2) Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG behält sich technische Änderungen ihrer Produkte, sowie Änderungen in Form und Farbe vor.

 

(3) Die Verkaufsangestellten der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen bzw. in Textform geschlossenen Vertrages hinausgehen. 

 

§ 3 Auftragsannahme

 

(1) Bestellungen und sonstige Aufträge sind für den Kunden verbindlich. Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG ist jedoch nicht verpflichtet, Bestellungen oder sonstige Aufträge anzunehmen. 

 

(2) Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG kann das in der Bestellung bzw. in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei ihr schriftlich oder in Textform annehmen. Für die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG tritt die Bindung erst mit ausdrücklicher Annahme in Schrift- oder Textform ein (Auftragsbestätigung). Auf die Auftragsbestätigung kann SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG bei unverzüglicher Lieferung bzw. Leistung verzichten.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anschreiben und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lagerfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder der Geschäftskorrespondenz von der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG ausdrücklich zugesichert werden. Andernfalls werden die Preise und Nebenkosten, insbesondere Versandkosten, nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste berechnet. Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

 

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise ab Lager der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG zuzüglich Verpackung, Umweltpauschale, Versandkosten und - soweit gewünscht – einer Transportversicherung, sowie zuzüglich der Umsatz- und ggfls. Einfuhrsteuer. 

 

(3) SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG behält sich das Recht vor, ihre Preise anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Preisänderungen ihrer Vorlieferanten wirksam werden und die Lieferung zum vereinbarten Liefertermin noch nicht ausgeführt ist. Auf Verlangen wird die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG die Preisänderungen ihrer Vorlieferanten nachweisen.

 

(4) Zahlungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsziele ohne Abzug zu leisten. Falls keine Zahlungsziele explizit angegeben wurden, sind die Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, und Unternehmen gegenüber in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, berechnen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten.

 

(5) Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

 

(6) Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.

 

(7) Alle Forderungen der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies  AG einschließlich Mietforderungen oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird oder der Kunde in Verzug gerät oder wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn er die eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat. In diesen Fällen ist die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG vom Vertrag zurücktreten. Mietgeräte sind Eigentum der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG und bei nicht Zahlung von Mieten innerhalb von 7 Werkstagen zurückzusenden. Andernfalls werden die Mietgeräte kostenpflichtig abmontiert und abgeholt.

 

(8) SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, seine Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf ggf. bereits entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

 

 

§ 5 Umsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer

 

(1) Soweit der Kunde zur Zahlung von Umsatzsteuer/ Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet ist, hat er der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG seine Umsatzsteuer-Identi-fikationsnummer und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.

(2) Der Kunde ist ferner verpflichtet, SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG den Aufwand und die Kosten, die ihr wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen und die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG von jeglicher Haftung freizustellen, die sich aus einer nicht rechtzeitigen und/oder nicht ordnungsgemäßen Angabe ergibt.

 

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

 

(1) Angegebene Liefertermine und der Beginn der von SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG angegebenen Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch ihre Zulieferanten und Hersteller. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit ihren Zulieferanten.

 

(2) Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und ihm die Gegenleistung unverzüglich erstatten. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Kunden voraus. SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG behält sich die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.

 

§ 7 Versendung – Gefahrenübergang

 

(1) Die bestellte Ware wird an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. 

 

(2) Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, sofern es sich nicht um einen Vertrag mit einem Verbraucher handelt. Andernfalls geht die Gefahr über, wenn die Kaufsache an den Transportführer übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung das Lager von SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG verlässt. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.

 

(3) Die Lieferung erfolgt ab Lager SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG auf Rechnung des Kunden, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ist eine Freihauslieferung vereinbart, bleibt der Gefahrenübergang davon unberührt.

 

(4) Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG berechtigt, die entstehenden Lagerkosten oder eine Pauschale von 0,5 % des Warenwertes pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.

 

(5) Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden wird die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken.

 

§ 8 Annahme, Annahmeverzug

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung zum vereinbarten Termin anzunehmen.

 

(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schadenersetzt zu verlangen. Unter den vorgenannten Voraussetzungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

§ 9 Gewährleistung

 

(1) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist er dazu verpflichtet, gemäß § 377 HGB gelieferte Sachen nach Erhalt unverzüglich auf Mängel (auch Mengenabweichungen) zu untersuchen. Nach Entdeckung eines Mangels hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Empfang der Leistung, die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG darüber schriftlich oder in Textform (per Email) zu unterrichten. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

 

(3) Für Mängel der Kaufsache leistet SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle eines Mangels bei der Software kann die geschuldete Nacherfüllung auch dadurch erbracht werden, dass die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG dem Kunden ein Programm zur Verfügung stellt, durch das der Fehler mittels geeigneter programmiertechnischer Maßnahmen umgangen wird.

 

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

 

(5) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des gerügten Mangels zu.

 

(6) Macht der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz geltend, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Kaufsache. Dies gilt nicht, wenn SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

 

(7) Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Im Übrigen ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt.

 

(8) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so setzen Mängelansprüche voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist

 

(9) Etwaige Ansprüche des Kunden aus Herstellergarantie bleiben unberührt.

 

§ 10 Haftung

 

(1) SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG haftet für 

 

a.    vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, 

b.    für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie 

c.    für Schäden aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.

 

Dies gilt auch für Mitarbeiter der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG.

(2) Die Schadensersatzpflicht ist, außer in den Fällen des § 7 Abs. 1 S. 1 a) und b), auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

(3) Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG ausgeschlossen.

 

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist oder einer Garantie - mit Ausnahme der Garantiehaftung nach §536 a Abs. 1 BGB, die ausgeschlossen ist - bleibt hiervon unberührt.

 

(5) Soweit die Haftung von SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG gegenüber dem Kunden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

(6) Bei einem Lieferverzug der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG gilt ergänzend:

 

Ist der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder des § 376 HGB, haftet die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. In jedem Falle ist die Haftung von der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(7) Bei einer Haftung für Mängel von Software gilt ergänzend:

 

Ist ein Mangel auf einen Eingriff des Kunden in die Kaufsache zurückzuführen z.B. indem er versucht, den Mangel selbst zu beseitigen, oder ist ein Mangel an der Sache auf Umstände zurückzuführen, die in den Risikobereich des Kunden fallen, z.B. indem er die Software auf einem System betreibt, welche nicht den von der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG zulässig ist, entfällt die Gewährleistungspflicht der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass sein Eingriff oder die Umstände nicht ursächlich für den Mangel waren, z.B. wenn er nachweist, dass der Fehler auch vorliegen würde, wenn die Software auf einem System eingesetzt worden wäre, welches den Mindestvoraussetzungen genügt.

 

(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

 

(9) Der Kunde haftet für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen an der Mietsache (Sensoren). Bei Verlust oder Diebstahl ist das Mietgerät nach der aktuell gültigen Preisliste zu ersetzen. Auch haftet der Kunde für die laufenden Kommunikationskosten eines Sensors. Daher ist der Kunde verpflichtet, einen Verlust oder Diebstahl unverzüglich zu melden. 

 

 

§11 Software-Nutzungsrechte

 

(1)  Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. 

 

(2)  Ein mehrfaches Nutzugsrecht bedarf einer gesonderten schriftliche Vereinbarung. Bei der Softwarelieferung gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers.

 

§12 Serviceleistungen

 

Sämtliche Serviceleistungen der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG, z. B. Aufstellen und Installation von Geräten und Reparatur, erfolgen ausschließlich nach den folgenden Bedingungen:

 

(1)  Der Umfang der Leistungspflicht der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag, sowie nach ihren Servicevorschriften.

(2)  Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für unbehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistungen der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG erforderlich sind.

(3)  Die Preise für die Serviceleistungen der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG bestimmen sich nach der jeweils gültigen Servicepreisliste der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG. Kostenvorschläge können überschritten werden; eine Überschreitung von mehr als 10 % ist dem Kunden vorher mitzuteilen.

(4)  Die Leistung der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG gilt als angekommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistungen dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird. 

(5)  Die Haftung für Schäden aus Serviceleistungen, mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftpflichtversicherung der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG eintritt.

 

§13 Datenschutz

Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG ist verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz Grundverordnung.

 

Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG wird die personenbezogenen Daten bei Durchführung des jeweiligen Vertrages nur erheben, speichern und verarbeiten, wenn es für die Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlich ist und soweit die gesetzlichen Regelungen es gestatten oder eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden oder der jeweils betroffenen Personen vorliegt.

 

Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG stellt dem Kunden ein gesondertes Merkblatt „Hinweise zur Datenverarbeitung“ zur Verfügung. 

 

§ 14 Gewerbliche Schutz-, Urheberrechte

 

(1) Der Kunden ist verpflichtet SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm Verletzungen von Schutzrechten Dritter bekannt oder ihm gegenüber gerügt werden.

 

(2) Sollten Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen, ermächtigt der Kunde SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG von der Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG anerkennen. SMI Smart Maintenance and Environment Technologies  AG wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden beruhen.

 

§ 15 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen behält sich die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies  AG das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache (Mietsache, Mietgeräte) pfleglich zu behandeln; Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er insbesondere verpflichtet, die Miet- oder Kaufsache in diesen Fällen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde, sofern dieser kein Verbraucher ist, diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen, damit die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG entstehenden Ausfall.

 

(4) Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. (2) und (3) dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

(5) Der Händlerkunde ist berechtigt, die Miet- oder Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. USt) ihrer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG verlangen, dass der Kunde der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies  AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG vorgenommen. Wird die Miet- oder Kaufsache mit anderen, SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwirbt die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschl. USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

 

(8) Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlagen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %  übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG.

 

 

§16 Export

 

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger Zustimmung erfolgen darf. Kosten, die aus nicht genehmigtem Export entstehen, wie z.B. Roaming- und Kommunikationskosten trägt der Kunde.

 

 

§ 17 Schlussbestimmungen

 

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Keine Partei kann sich auf eine hiervon abweichende Übung berufen. Einseitige Änderungen und/oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

(2) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Fürstentum Liechtenstein vereinbart. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohn-/Firmensitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

 

(3) Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG sowie für die Zahlungen des Kunden ist der Sitz der Hauptniederlassung der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist.

 

(3) Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der SMI Smart Maintenance and Environment Technologies AG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen

(Stand Oktober 2022)

bottom of page